| 1. |
Paintballmarkierer dürfen bei uns nur von Personen über
16 Jahre verwendet werden. |
| 2. |
Paintballmarkierer dürfen nur auf eigens dafür
vorgesehene Spielfelder verwendet werden. |
| 3. |
Während der Benutzung des Spielfeldes und des
Markierers müssen spezielle Paintballschutzmasken
getragen werden. |
| 4. |
Nicht auf Personen schießen, die keine Schutzmasken
tragen. |
| 5. |
Nicht auf Tiere schießen. |
| 6. |
Außerhalb des Spielfeldes muss der Markierer mit einem
so genannten Laufsocken gesichert werden. |
| 7. |
Unter 10 Meter darf nicht mehr geschossen werden
(Verletzungsgefahr). |
| 8. |
Der Paintballmarkierer darf keine höhere
Austrittsgeschwindigkeit, als die zulässigen 300 fps aufweisen. |
| 9. |
Vor dem Spiel werden vom Feldbetreiber die
Sicherheitsbestimmungen erklärt, diese müssen eingehalten werden.
Ansonsten behält sich der Feldbetreiber vor, Sie des Platzes zu
verweisen. |
| 10. |
Der Paintballmarkierer dient ausschließlich der
Benutzung in dem Sport Paintball. |